Forderungen für den Mittelstand
Senkung der Steuerbelastung!
Die Steuerbelastung muss durch eine sofortige Absenkung der Einkommensteuer über den gesamten Tarifverlauf abgebaut werden. Unter anderem muss der Einkommensteuerspitzensatz auf 35 % gesenkt werden.
Derzeit besteht bei der Ertragsteuerbelastung eine Spreizung von bis zu 13 % zu Lasten der Einzel- und Personenunternehmen. Die Diskriminierung der Einzel- und Personenuntenehmen gegenüber Kapitalgesellschaften ist rückgängig zu machen.
Verschlechterte Abschreibungen sind Konjunkturbremse
Abschreibungen sind für die Investitionen kleiner und mittlerer Betriebe eine wichtige Selbstfinanzierungsquelle. Die Abschreibungsbedingungen sind daher so festzulegen, dass
sowohl die technische als auch die betriebswirtschaftliche
Nutzungsdauer berücksichtigt werden. Die zum Januar 2001 in Kraft getretenen Abschreibungstabellen sind eine verdeckte Steuererhöhung und daher umgehend auszusetzen.
Staatsquote senken: mehr Privat, weniger Staat
Die Staatsquote ist dauerhaft auf unter 40 % zu senken. Dazu sind Ausgabenzuwächse von Bund, Ländern und Gemeinden sowie Sozialversicherungen über einen Zeitraum von fünf bis sieben Jahren jährlich prozentual deutlich unterhalb des
Wachstums des nominalen Bruttoinlandsprodukts zu halten.
Zukunftsfähige Gesamtreform der sozialen Sicherungssysteme
Die Sozialversicherungsbeiträge sind bis spätestens 2005 auf
unter 38 % zu senken, um die Lohnnebenkosten zu begrenzen. Dazu sind durchgreifende Reformen der Sozialversicherungssysteme - und damit der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, der Arbeitslosen- sowie
der Rentenversicherung - notwendig, die vor allem auf mehr
Eigenverantwortung zielen und dem Prinzip der Subsidiarität folgen. Hinsichtlich der Berufsgenossenschaften sind das Verhältnis von Unfallrente und Altersrente neu zu ordnen, der Leistungsanspruch für Schwarzarbeiter zu unterbinden, Wegeunfälle aus dem Versicherungsschutz der Unfallversicherung herauszunehmen und ein Abzugsverfahren auch für Sozialversicherungsbeiträge einzuführen.
Die Rentenversicherung ist beispielsweise durch Generationen- und Leistungsgerechtigkeit ebenso zu ergänzen wie durch eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit. Die Rentenversicherungsbeiträge sind auf unter 20 % zu senken. Bei der Krankenversicherung ist das Sachleistungsprinzip durch das Kostenerstattungsprinzip zu ersetzen. Kosten von
Bagatellerkrankungen sind vom Einzelnen selbst zu tragen.
Durch Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit oder größere Selbstbeteiligung ist der sparsame Umgang mit den Mitteln der Versichertengemeinschaft zu fördern. Die sozialverträgliche Einschränkung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle ist wieder einzuführen. Der Wettbewerb unter den Krankenkassen ist zu stärken, die Selbstbestimmung durch Wahltarife ist zu fördern.
Keine Fremdbestimmung in die mittelständischen Betriebe hinein
Das neue Betriebsverfassungsgesetz ist durchzogen vom längst überholten "Klassengegensatz" zwischen "Arbeit und Kapital". Es zielt auf eine Festigung überkommener Funktionärsstrukturen und Fremdbestimmung durch Gewerkschaftszentralen. Rot-Grün bittet dafür den "Klassenfeind" Mittelstand mit Fremdbestimmung, Bürokratisierung und immensen Kosten - rund 2,7 Mrd. DM
an jährlicher Mehrbelastung - zur Kasse. Die rot-grüne Novelle des Betriebsverfassungsgesetzes wird daher abgelehnt.
Das bestehende Betriebsverfassungsgesetz ist vielmehr zu modernisieren, von bürokratischen Lasten zu befreien und den europäischen Wettbewerbsbedingungen anzupassen. So ist unter anderem das betriebliche Beteiligungsverfahren zu beschleunigen. Um betriebliche Bündnisse zu ermöglichen ist auch das Tarifrecht zu flexibilisieren. Für Existenzgründer soll das Betriebsverfassungsgesetz in den ersten beiden Jahren nicht greifen.
Rahmenbedingungen für Arbeit müssen Beschäftigung fördern
und nicht zerstören
Von drei neuen Stellen gehen zwei auf das Konto der Teilzeitarbeit. Teilzeit passt nicht in jeden Arbeitsablauf und kann nicht verordnet werden. Deshalb sind die Unternehmen gegen einen gesetzlichen Anspruch. Der von Rot-Grün beschlossene voraussetzungslose Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit ist rückgängig zu machen. Überzogene Regulierung und Zwang behindern den Unternehmer in seiner Personaldisposition und wirken beschäftigungspolitisch kontraproduktiv.
Mehr als 9 % aller Beschäftigten in Deutschland sind in
befristeten Arbeitsverhältnissen tätig. Befristete Arbeitsverträge sind häufig ein Sprungbrett in die dauerhafte Anstellung. Die Einschränkung von befristeten
Arbeitsverträgen nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz muss aufgehoben werden. Eine zeitliche Obergrenze darf es nicht geben. Um den Eintritt in den ersten Arbeitsmarkt zu fördern ist der Schwellenwert, bis zu dem Betriebe dem
Kündigungsschutz nicht unterliegen, von 5 auf 10 Arbeitnehmer zu erhöhen. Es ist ein Optionsrecht einzuführen, wonach Arbeitgeber und Arbeitnehmer Abfindungsregeln im Gegenzug für einen Verzicht auf
Kündigungsschutzklagen vereinbaren können. Die Sozialauswahl ist auf wenige Merkmale zu beschränken.
Außerdem ist das Arbeitsrecht zu novellieren, damit bei
unzureichender Auftragslage Entlassungen auch ohne Sozialpläne und Abfindungen durchgeführt werden können.
Die von der CDU/CSU-geführten Bundesregierung beschlossene Lohnfortzahlung ist wieder herzustellen (80%, wahlweise Anrechnung von einem Tag Urlaub für eine Woche Krankheit).
Die Bedeutung der Zeitarbeit steigt stark und könnte schneller steigen, wenn sie liberalisiert würde. Auch sind die richtigen Rahmenbedingungen für Telearbeit und virtuelle
Beschäftigung, die vor allem durch neue Technologien und
veränderte Organisationsformen entstehen, zu schaffen. Die
Entwicklung vom reinen Arbeits- zum Dienstverhältnis ist
nachhaltig zu fördern.